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Fragen & Antworten rund um den Betreuungsvertrag
Gern können Sie sich vor Ort ein Bild von der Einrichtung machen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Einrichtung auf und vereinbaren einen Termin. Die Leitung führt Sie gern durch die Einrichtung und beantwortet Ihre Fragen.
Kinder aus anderen Gemeinden können nur in den Betreuungseinrichtungen von Halle/ Saale bereut werden, wenn freie Plätze vorhanden sind und Ihnen die Zustimmung des Fachbereiches Bildung vorliegt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den
Fachbereich Bildung
Team Finanzierung
Neustädter Passage 18
06122 Halle/ Saale
Telefon: 0345/ 221-5642 bzw. 0345/ 221-5643
E-Mail: kita-finanzierung@halle.de
Die Kosten richten sich nach der Satzung über Kostenbeiträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale) vom 27.06.2019
Übersicht über die Kostenbeiträge:
Kinderkrippe/ Tagespflege (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres)
25 h 30 h 35 h 40 h 45 h 50 h 55 h 60 h
118 € 134 € 150 € 165 € 181 € 196 € 211 € 226 €
Kindergarten (ab 4. Lebensjahr bis zur Einschulung)
25 h 30 h 35 h 40 h 45 h 50 h 55 h 60 h
86 € 95 € 104 € 119 € 133 € 142 € 158 € 174 €
Hort (bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang)
27 h 32 h 37 h ab 38 h
58 € 60 € 65 € 66 €
Der Wechsel zwischen den Betreuungsarten Kinderkrippe und Kindergarten findet im Monat nach der Vollendung des dritten Lebensjahres statt.
Das können Sie Ihrem Betreuungsvertrag entnehmen.
Sobald Sie einen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben, können Sie die Kostenübernahme bei der Stadt Halle, Fachbereich Bildung beantragen und Ihren Anspruch prüfen lassen.
Fachbereich Bildung
Abteilung Kindertageseinrichtungen
Team Wirtschaftliche Erziehungshilfe
Neustädter Passage 18
06122 Halle/ Saale
Telefon: 0345/ 221-5856
E-Mail: kita-kostenuebernahme@halle.de
Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter:
Wichtiger Hinweis:
Beitragsentlastung für Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen
Seit Anfang 2020 bezahlen Eltern, die mehr als ein Kind in Krippe, Kindergarten oder Hort haben, nur den Beitrag für das älteste Kind. Soweit sie mehrere Kinder im Hort haben, bezahlen sie die Hortbeiträge für diese Kinder. Diese Entlastung bezogen auf die Krippen- und Kindergarten-Beiträge ist bis zum 31.12.2024 gesichert.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter:
In diesem Fall setzen Sie sich bitte zeitnah mit der Einrichtungsleitung in Verbindung, bzw. nehmen Sie Kontakt mit der Verwaltung der Kinderland Halle gGmbH in Querfurt auf.
Ansprechpartner:
Frau K. Schäfer und Frau St. Schneider
Telefon 034771-911-33