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Haben Sie Fragen? 03 47 71 / 9 11 - 0

Kitas & Horte

Onlineanmeldung

Hier können Sie sich mit einem eigenen Benutzeraccount für eine Einrichtung bei der Kinderland Halle gGmbH entscheiden und anmelden.

Fragen & Antworten rund um den Betreuungsvertrag
Kann ich mir die Einrichtungen vor Anmeldung vor Ort anschauen?

Gern können Sie sich vor Ort ein Bild von der Einrichtung machen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Einrichtung auf und vereinbaren einen Termin. Die Leitung führt Sie gern durch die Einrichtung und beantwortet Ihre Fragen.

Kann ich mein Kind in einer Einrichtung in Halle anmelden, auch wenn ich dort nicht wohne?

Kinder aus anderen Gemeinden können nur in den Betreuungseinrichtungen von Halle/ Saale bereut werden, wenn freie Plätze vorhanden sind und Ihnen die Zustimmung des Fachbereiches Bildung vorliegt.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den

Fachbereich Bildung
Team Finanzierung
Neustädter Passage 18
06122 Halle/ Saale

Telefon: 0345/ 221-5642 bzw. 0345/ 221-5643
E-Mail: kita-finanzierung@halle.de

Was kostet mich der Kita- bzw. Hortplatz im Monat?

Die Kosten richten sich nach der Satzung über Kostenbeiträge für die Nutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale) vom 27.06.2019

Übersicht über die Kostenbeiträge:

Kinderkrippe/ Tagespflege (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres)

25 h        30 h        35 h         40 h       45 h         50 h        55 h       60 h

118 €     134 €     150 €       165 €      181 €      196 €        211 €     226 €

Kindergarten (ab 4. Lebensjahr bis zur Einschulung)

25 h        30 h        35 h         40 h         45 h          50 h          55 h         60 h

86 €        95 €        104 €       119 €      133 €        142 €        158 €       174 €

Hort (bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang)

27 h        32 h        37 h         ab 38 h

58 €        60 €        65 €         66 €

Der Wechsel zwischen den Betreuungsarten Kinderkrippe und Kindergarten findet im Monat nach der Vollendung des dritten Lebensjahres statt.

Bis wann muss der Elternbeitrag bezahlt sein?

Das können Sie Ihrem Betreuungsvertrag entnehmen.

Kann ich eine Kostenübernahme beantragen?

Sobald Sie einen Betreuungsvertrag abgeschlossen haben, können Sie die Kostenübernahme bei der Stadt Halle, Fachbereich Bildung beantragen und Ihren Anspruch prüfen lassen.

Fachbereich Bildung
Abteilung Kindertageseinrichtungen
Team Wirtschaftliche Erziehungshilfe
Neustädter Passage 18
06122 Halle/ Saale

Telefon: 0345/ 221-5856
E-Mail: kita-kostenuebernahme@halle.de

Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter:

Dienstleistung Übernahme des Kostenbeitrages für Kindertagesstätten und Horte: Halle (Saale) - Händelstadt


Wichtiger Hinweis:

Beitragsentlastung für Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen

Seit Anfang 2020 bezahlen Eltern, die mehr als ein Kind in Krippe, Kindergarten oder Hort haben, nur den Beitrag für das älteste Kind. Soweit sie mehrere Kinder im Hort haben, bezahlen sie die Hortbeiträge für diese Kinder. Diese Entlastung bezogen auf die Krippen- und Kindergarten-Beiträge ist bis zum 31.12.2024 gesichert.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter:

Gute-Kita-Gesetz in Sachsen-Anhalt

Was kann ich tun, wenn ich den monatlichen Elternbeitrag nicht rechtzeitig bezahlen kann?

In diesem Fall setzen Sie sich bitte zeitnah mit der Einrichtungsleitung in Verbindung, bzw. nehmen Sie Kontakt mit der Verwaltung der Kinderland Halle gGmbH in Querfurt auf.

Ansprechpartner:

Frau K. Schäfer und Frau St. Schneider

Telefon 034771-911-33

 

 

Bei Fragen oder Unklarheiten können Sie gern unsere
Sachbearbeiter in der Verwaltung kontaktieren.
Frau Kristin Schäfer

Tel.     034771/ 911-33
E-Mail     Kristin.schaefer@vs-sk.de 
Frau Stephanie Schneider

Tel.     034771/ 911-33
E-Mail     Stephanie.schneider@vs-sk.de

Landkarte

Hier finden Sie die Kita oder den Hort in Ihrer Nähe

 

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